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Wohnglück ist schöner, wenn man es teilt: Wir haben die wichtigsten Tipps zum gemeinsamen Immobilienkauf

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Wie schön kann das Leben doch manchmal sein: Endlich hat man den Menschen gefunden, mit dem man eine gemeinsame Zukunft aufbauen möchte und möchte als einen bedeutenden Schritt, das gemeinsame Glück zu besiegeln, nun zusammenziehen, am besten ins Eigenheim. Der Kauf einer Wohnimmobilie ist für viele Paare ein bedeutender Schritt in Richtung gemeinsames Wohnglück. Damit dieses Glück auch lange bestehen bleibt, gilt es im Vorfeld einige wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere in rechtlicher Hinsicht. In diesem Blogpost möchten wir einen Überblick über die relevanten rechtlichen Grundlagen für den Immobilienkauf in Österreich geben und wertvolle Tipps für ein harmonisches Miteinander beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie bieten.

Klare Absprachen treffen – ehrliche Kommunikation hilft dabei, Konflikte zu vermeiden

Bevor es zum Immobilienkauf kommt, ist es entscheidend, klare Absprachen zu treffen. Welche Wünsche und Vorstellungen haben die Beteiligten jeweils? Welche Art der Immobilie eignet sich am besten auf lange Sicht zum Leben? Erfüllt diese Immobilie auch die Bedürfnisse beider Personen? Wer bringt welchen finanziellen Beitrag ein? Eine offene Kommunikation ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen gemeinsamen Immobilienerwerb und kann auch maßgeblich vor Streitigkeiten schützen. Man weiß nie zu einhundert Prozent, wie sich die Dinge entwickeln, aber das Beste, das man für sich selbst und die Beziehung tun kann, ist, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Notar kann dabei helfen, mögliche Fallstricke zu erkennen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten verstehen. Was die rechtlichen Gegebenheiten betrifft, gibt es noch einen wesentlichen Punkt. Möchte man als Paar eine Immobilie erwerben, so macht es einen erheblichen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Absicherung können je nach dem zivilen Status erheblich variieren.

Was allgemein zu beachten ist:

  • Bei verheirateten Paaren oder Paaren mit eingetragener Partnerschaft: Güterstand (zum Zeitpunkt des Ehebeginns), Erbe, Trennung beziehungsweise Scheidung, Pflichtteile
  • Nicht verheiratete Paare: Gemeinsames Eigentum, Erbe, Trennung und Aufteilung
  • Kinder: Erbe und Pflichtteile

 

Unabhängig vom Beziehungsstatus raten wir auf jeden Fall dazu, klare schriftliche Absprachen zu treffen, bevor eine gemeinsame Immobilie gekauft wird. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann dabei helfen, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen und die rechtliche Situation entsprechend zu regeln. Das Thema muss auch nicht unbedingt negativ betrachtet werden: Man kann es auch als Absicherung für den Ernstfall sehen und Vorkehrungen treffen, damit die Person, die im Falle einer Trennung aus der gemeinsamen Immobilie ausziehen muss, nicht zwangsweise schlechter dasteht. Dann hoffen alle Beteiligten natürlich, dass dieser Fall nie eintritt. 

Klärung der Eigentumsform

Es gibt verschiedene Formen des gemeinsamen Eigentums, wie etwa die ideelle Miteigentümerschaft oder dort wo es möglich ist die Wohnungseigentumsgemeinschaft. Jede Form hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar sollten die Beteiligten die passende Eigentumsform für die individuellen Bedürfnisse wählen. Auch sollte geklärt werden, welche Person im Grundbuch steht, diese Möglichkeit besteht auch für beide Personen.

Finanzierung im Blick behalten

Die Finanzierung einer Immobilie ist oft komplex und erfordert eine genaue Planung. Welche Rolle spielt jeder Beteiligte bei der Finanzierung? Sind Darlehen oder Förderungen in Anspruch zu nehmen? Es ist wichtig, sich über die finanziellen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Oft kommt es auch vor, dass jeder unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen hat und nicht exakt dieselbe Höhe an Eigenkapital aufbringen kann wie der Partner oder die Partnerin. Hier ist es wichtig, im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse zu klären und alles schriftlich festzuhalten.

Erstellung eines klaren Kaufvertrags

Ein detaillierter Kaufvertrag ist unabdingbar, um mögliche Unklarheiten oder Konflikte so gut es eben geht zu vermeiden. Hierbei sollten alle Absprachen, Rechte und Pflichten der Beteiligten sorgfältig niedergeschrieben werden. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann dabei helfen, einen rechtssicheren Vertrag zu formulieren. In Österreich ist für den Immobilienkauf die notarielle Beurkundung erforderlich. Der Notar überprüft die Vertragsbestimmungen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Ein gemeinsamer Immobilienkauf kann ein spannendes und erfüllendes Unterfangen sein, vorausgesetzt, alle Beteiligten gehen gut vorbereitet und mit klaren Absprachen in das Projekt. Mit der richtigen rechtlichen Beratung und einer offenen Kommunikation lassen sich potenzielle Stolpersteine vermieden werden, und dem gemeinsamen Wohnglück steht somit nichts im Wege.

Aber auch bei der Finanzierung und eventuellen Umschuldung im Ernstfall steht clever-finanziert an eurer Seite. Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungslösungen an, die die individuellen Bedürfnisse von Paaren berücksichtigen – egal, ob verheiratet oder nicht.

Sollte die Beziehung leider doch irgendwann in die Brüche gehen und eine Umschuldung erforderlich sein, kann clever-finanziert euch auch hier kompetent unterstützen. Unsere Finanzierungsexpert:innen stehen hier mit Rat und Tat zur Seite und haben für jedes noch so knifflige Problem eine Lösung.

Und ja, Wohnglück ist auf jeden Fall schöner, wenn man es teilt! Wir helfen gerne dabei, den großen Traum vom gemeinsamen Eigenheim zu erfüllen.

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